Ohren

OHRKORREKTUR

Abstehende Ohren und Ohrdeformitäten werden meist bereits im Kindesalter korrigiert. Die Kosten werden dann von den Krankenkassen übernommen.

Anders bei Erwachsenen, da bei ihnen der ästhetische Aspekt als Hauptmotiv bewertet wird, müssen diese die Kosten privat tragen.

Das Anlegen abstehender Ohren kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Bei Verfahren, bei denen der Knorpel inzidiert wird, zeichnen sich die Schnittlinien durch die dünne Ohrhaut ab. Natürlichere Ergebnisse lassen sich erzielen, indem der Ohrknorpel nur geschwächt und dann mit permanenten Fäden neu geformt wird. Die Operation kann in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Ein Dämmerschlaf  kann den Eingriff für die Patientin/ den Patienten angenehmer gestalten.

Ein Kopfverband ist meist nur für 1- 2 Tage erforderlich. Die Fäden in der Haut werden nach 1 Woche entfernt.

Gleichzeitig können große Ohren kleiner gemacht oder in der Form ansonsten korrigiert werden, so kann ein prominenter Darwin-Knorpel abgetragen werden. Auch das Ohrläppchen kann verkleinert, verkürzt oder in der Form verändert werden. So können durch ausgerissene Ohrstecker zweigeteilte oder durch flesh tunnels ausgedehnte Ohrläppchen kunstvoll wiederhergestellt werden. Auch hierbei handelt es sich um kleine Eingriffe, die in örtlicher Betäubung ambulant vorgenommen werden.

Wenn Sie sich für eine Ohrkorrektur interessieren, dann vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine eingehende Befunderhebung und eine ausführliche Beratung unter der Tel.nr. 07062-9760401.